About this Event
Unter welchen Voraussetzungen darf die Polizei Personenkontrollen in der Einrichtung/direkt vor der Einrichtung durchführen oder Liste aller dort wohnenden Personen anfordern? Müssen Mitarbeiter*innen aussagen, wenn Sie von der Polizei (ohne Staatsanwaltliche Anordnung) befragt werden? - welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen? Schriftliche Anfrage? Was sind die “Gefahrenpunkte” in München (Plätze, an denen Personenkontrollen ohne besondere Merkmale stattfinden dürfen)? Wann dürfen Personenkontrollen stattfinden? Bei Gruppen z.B.: Dürfen alle kontrolliert werden, oder nur der, der “Fahndungsmerkmale” erfüllt? Wie viel Geld darf ein*e Klient*in mitführen? Ab wann bzw. Darf es überhaupt abgenommen werden?
Diese und weitere Fragen beantwortet:
Rechtsanwältin Tatiana Donath
Event Venue & Nearby Stays
Jugendinformationszentrum (JIZ), SendlingerStr., München, Germany
EUR 0.00








