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Wie viel „Nie wieder“ steht im Grundgesetz? –Antisemitismusbekämpfung und Staatsräson mit Verfassungsrang?
Öffentliche juristische Fachtagung
Das Grundgesetz trat 1949 in Kraft. Wie die Diskussionen im Parlamentarischen Rat zeigen, wurde das Grundgesetz auch als Antwort auf den Nationalsozialismus und den Holocaust formuliert.
Derzeit gibt es immer wieder politische Forderungen, den Kampf gegen Antisemitismus oder auch die Staatsräson im Grundgesetz oder in den Länderverfassungen zu verankern. In einigen Bundesländern wurde dies bereits umgesetzt.
Auf dieser öffentlichen juristischen Fachtagung wollen wir mit Fachleuten aus der Rechtswissenschaft, aus der juristischen Praxis und Politik klären: Wie viel „Nie wieder“ steht heute schon in unserer Verfassung? Welchen Mehrwert hätte eine Verfassungsänderung? Und welche Erfahrungen haben die Bundesländer bisher damit gemacht?
Zum Programm: https://tikvahinstitut.de/veranstaltung/20241105/
Um Anmeldung wird gebeten: https://tikvahinstitut.de/anmeldung-20241105/
In Kooperation mit der Konrad-Adenauer-Stiftung
Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Event Venue & Nearby Stays
KAS-Akademie, Tiergartenstraße 35, Berlin-Tiergarten, Tiergartenstraße 35, 10785 Berlin, Deutschland,Berlin, Germany