§ 15 FAO - Haftungsgefahren und Haftungsvermeidung im Insolvenzverfahren

Wed Oct 20 2021 at 02:00 pm to 07:30 pm

Hamburgischer Anwaltverein e.V. | Hamburg

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\u00a7 15 FAO - Haftungsgefahren und Haftungsvermeidung im Insolvenzverfahren
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Haftungsgefahren kennen, heißt Haftung vermeiden. Haftungsansprüche erkennen, vermeiden oder (aus Sicht der Gläubiger) erfolgreich verwirklichen, setzt die Kenntnis der Rechtsprechung zu den Vorschriften §§ 60, 61, 92 InsO voraus, denn es handelt sich mittlerweile um nahezu reines „case law“.
Die Haftung des/der Insolvenzverwalters/Insolvenzverwalterin, Sachverwalters/Sachverwalterin. Eigenverwalters/Eigenverwalterin kann in einer Vielzahl von Fallgestaltungen entstehen oder zumindest drohen (zum Beispiel bei falscher Betriebsfortführung, Begründung nicht bezahlbarer Masseverbindlichkeiten, Verletzung von Aus- und Absonderungsrechten, unnötiger Prozessführung, falscher Verteilung der Masse oder bei fehlerhaftem Unterlassen des „Abstreifens“ von Masseverbindlichkeiten). Denn durch diese Sachverhalte wird die Masse geschmälert oder in Anspruch genommene Lieferanten bleiben unbezahlt.
Haftungsvermeidung ist in diesen Sachverhaltsbereichen in Zusammenarbeit mit (vorläufigem) Gläubigerausschuss und Insolvenzgericht möglich.
Die Veranstaltung vermittelt eine umfassende Rechtsprechungsübersicht aus insolvenzgerichtlicher Sicht anhand praktischer und entschiedener Haftungssachverhalte und erläutert Haftungsvermeidungsstrategien.
Schwerpunkte:
Abgrenzung der Haftungsnormen §§ 60, 61 InsO
Haftungsrelevante Fehler des/der InsolvenzverwaltersIn bei der Betriebsfortführung, Begründung von Masseverbindlichkeiten, Masseunzulänglichkeit
Haftungsrelevante Pflichtverletzung (und Vermeidung) bei Aus- und Absonderungsrechten
Haftungsgefahr und -vermeidung bei Prozessführung durch den/die VerwalterIn
Haftungsgefahr und -vermeidung bei „Freigabe“
Haftungsgefahr und -vermeidung bei öffentlich-rechtlicher Pflichtenstellung des/der Insolvenzverwalters/Insolvenzverwalterin
Haftungsgefahr und -vermeidung bei Verzögerung des Verfahrens
5 Zeitstunden gemäß § 15 FAO
Referierende/r: Frank Frind, Richter am Amtsgericht Hamburg
Kosten: € 360,00 bzw. € 180,00 für Mitglieder HAV/FORUM
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Hamburgischer Anwaltverein e.V., Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Germany, Hamburg

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