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Veranstalter: Bayerische KrebsgesellschaftReferentin: Susanne Ritzmann (Rechtsanwältin)
Wo: Konferenzraum B81 im 8. OG
Was passiert, wenn jemand infolge von Krankheit oder Unfall nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist?
Konkrete Wünsche für die medizinische Behandlung und Maßnahmen in der Sterbebegleitung können in einer Patientenverfügung verschriftlicht werden.
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person ermächtigt für mich Entscheidungen zu treffen, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin.
Die Rechtsanwältin und 2. Vorsitzende des Schweinfurter Hospizvereins e.V. Susanne Ritzmann informiert über die rechtsichere Erstellung dieser Unterlagen.
Eintritt frei - ohne Anmeldung!
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Event Venue & Nearby Stays
Leopoldina-Krankenhaus Schweinfurt, Gustav-Adolf-Straße 8, 97422 Schweinfurt, Deutschland, Schweinfurt, Germany